Die Bierverkostung

Will man so etwas richtig machen, sollte man sich auch Regeln geben. Folgend findet ihr die soweit bestehenden Regularien, nach denen die Bierverkostung durchgeführt wird:

  • Jeder, der mit der Verpflegung dran ist muss zusätzlich zu der Kiste mindestens 1,25 Liter einer noch nicht verkosteten Biersorte mitbringen, die alle Trinken müssen. (Dieses gilt nicht für Biere, die ausserhalb einer Verpflichtung mitgebracht werden)
  • Es darf keiner sich weigern.
  • Sollte es für jemanden nicht möglich sein, die Bierprobe an dem Abend zu trinken, muss es zeitnah nachverkostet werden.
  • Sollte jemand eine Biersorte mitbringen, die schon vorhanden ist, darf er noch mal sein Glück versuchen und  eine Woche später erneut eine Bierprobe mitbringen. ( Dieses gilt nicht für Biere, die ausserhalb einer Verpflichtung mitgebracht werden)
  • Die Reihenfolge der offiziellen Bierverkostungstabelle von Marc muss eingehalten werden. Diese ist wie folgt:
  1. Farbe
  2. Schaum
  3. Geruch
  4. Geschmack
  5. Vollmundigkeit
  6. Ressenz
  7. Hopfen/Bittere
  8. Gesamteindruck
  • Es darf erst getrunken werden, wenn der Punkt in der Bierverkostungstabelle erreicht wurde.
  • Wenn jemand die Reihenfolge nicht einhält oder die falsche Note gibt, wird eine Strafe von 1,- € erhoben.   Diese Strafe gibt es auch, wenn jemand eine bereits abgegebene Note verändern möchte.
  • Die letzte Note (Gesamteindruck) gibt stets der Kredenzer zuerst. Sollte jemand dem zuvor kommen, gibt es ebenfalls eine Strafe von 1,- €.